Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
der motus Werbeagentur (im folgenden kurz: motus)
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| 1 Allgemeines |
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- insbesondere die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Vertragspartners von motus - bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen,
vorherigen Zustimmung durch motus.
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind
für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen
durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden
nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
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| 2 Preise und Zahlungsbedingungen |
Mündliche Angebote und Preise von
motus sind freibleibend und unverbindlich.
Soweit einzelvertraglich oder zwischen den Vertragsparteien nichts anderes
vereinbart ist, gelten für die Leistungen/Lieferungen von motus und
deren Berechnung stets die am Tage des Vertragsabschlusses gültige
Preisliste von motus.
Die Preise von motus verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
Unsere Rechnungen sind, soweit einzelvertraglich nichts anderes bestimmt
ist, ohne Abzug spätestens bei Rechnungslegung fällig und zahlbar
rein netto Kasse. Bei bargeldlosen Zahlungen ist für die Rechtzeitigkeit
der Zahlung nicht die Absendung des Geldes, sondern dessen unwiderrufliche
Ankunft auf unserem Konto maßgeblich.
Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Die Hereingabe von Wechseln bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen
Vereinbarung mit uns.; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für
rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Vertragspartners
von motus.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners von motus sind wir - unbeschadet
unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für
ausstehende Leistungen/Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung - gleich aus welchem Rechtsgrund - sofort
fällig zu stellen.
Ist der Vertragspartner von motus Unternehmer, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht
anerkannten oder gerichtlich nicht festgestellten Gegenansprüche
des Vertragspartners von motus nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung
mit solchen.
Soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, ist motus berechtigt, dem Vertragspartner für die Vermittlung, Betreuung und Abwicklung von sämtlichen Drittleistungen wie z. B. Dienst- und Produktionsleistungen oder Produkten eine HandlingFee auf den jeweiligen Auftragswert der Drittleistungen zu berechnen.
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| 3 Eigentumsvorbehalt |
Wir behalten uns das Eigentum an Liefergegenständen
bis zur Zahlung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners von motus, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt
und der Vertragspartners von motus zur Herausgabe verpflichtet.
Ist der Vertragspartner von motus Unternehmer, eine juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung
der Liefergegenstände durch uns nicht als Rücktritt vom Vertrag,
sofern dies nicht ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt
wird.
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| 4 Eigenwerbung |
Soweit vertraglich nichts anderes geregelt
ist, ist motus unter Einschluss der hierzu erforderlichen Nutzungs- und
Verwertungsrechte berechtigt, unter namentlichen Hinweis auf den Vertragspartner
von motus die für diesen erbrachten Leistungen, insbesondere die
für ihn geschaffenen Werbemittel, für Eigenwerbung zu verwenden
(z.B. bei Präsentationen der Werbeagentur, Selbstdarstellungen, Firmenbroschüren
usw.).
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| 5 Übertragung von Rechten und Pflichten |
| Übertragungen von Rechten und Pflichten
des Vertragspartners von motus aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung, soweit der Vertrag
nicht etwas anderes bestimmt.
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| 6 Annullierungskosten |
Tritt der Vertragspartner von motus unberechtigt
von einem erteilten Auftrag zurück, kann motus unbeschadet der Möglichkeit,
einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% der
vertraglich geschuldeten Auftragsvergütung (netto) zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer für die durch die Bearbeitung des
Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern.
Dem Vertragspartner von motus wird ausdrücklich gestattet, motus
nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt
nicht oder wesentlich geringer als die vorgenannte Pauschale entstanden
ist.
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| 7 Haftung |
Die Haftung von motus für Schäden,
die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
beruhen, wird auf die Fälle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung begrenzt. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von motus entsprechend.
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| 8 Korrekturabzug, Freigabeerklärung und
Terminverzögerungen |
Werbemittel, wie beispielsweise Zeitungsanzeigen,
Internetauftritte usw., erhält der Vertragspartner von motus vor
Produktion/Veröffentlichung zur sachlichen und inhaltlichen Überprüfung
der Richtigkeit und Vollständigkeit auf einem Korrekturabzug/Muster
mit einem Freigabestempel übersandt (Freigabeerklärung). Das
Ergebnis dieser Überprüfung hat der Vertragspartner von motus
unverzüglich zu vermerken und ebenso unverzüglich die Freigabeerklärung
an motus zurückzuleiten.
Geht das Ergebnis der Freigabeerklärung nicht unverzüglich bei
motus ein, so verschieben sich Liefertermine/Veröffentlichungstermine
mindestens um die Zeitspanne vom Tag der Absendung der Freigabeerklärung
an den Vertragspartner von motus bis zum Tag deren rücklaufenden
Zugangs bei motus. Ist die Veröffentlichung zu bestimmten Zeitabschnitten,
wie beispielsweise Zeitungsinserationen zum Wochenende, geschuldet, verschiebt
sich in diesem Fall der Liefertermin/Veröffentlichungstermin auf
den entsprechenden nächst möglich folgenden Termin.
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| 9 Versandwege |
Versendungen erfolgen auf Risiko des Vertragspartners
von motus. Die Versendung von Druckunterlagen, Freigabeerklärungen
oder anderen wichtigen Unterlagen erfolgt durch Boten oder ähnlichen
privaten Dienstleistern, sofern vertraglich ausdrücklich nichts anderes
zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist.
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| 10 Schlussbestimmungen |
Erfüllungsort ist Berlin.
Bei allen Streitigkeiten, auch für den Fall eines nicht wirksamen
Vertrages, ist, wenn der Vertragspartner von motus Unternehmer, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Berlin. Wir sind auch berechtigt,
am Hauptsitz des Vertragspartners von motus zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze
über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner
von motus seinen Firmensitz im Ausland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des mit motus geschlossenen
Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder diese
AGB oder der mit motus geschlossene Vertrag eine Lücke enthalten,
so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen haben
die Parteien eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zu
vereinbaren, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
nach ihrem rechtlichen Gehalt und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am
nächsten kommt. Im Falle einer Lücke haben die Parteien zur
Ausfüllung der Lücke eine solche Bestimmung zu vereinbaren,
die sie nach dem Gesamtgehalt dieser AGB und/oder des mit motus geschlossenen
Vertrages und seinen rechtlichen Regelungen bei Abschluss dieses Vertrages
oder einer späteren Änderung vereinbart hätten, wenn sie
zu diesem Zeitpunkt das Vorhandensein der Lücke bedacht hätten.
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Berlin, 2002-09-20 |
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